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Verkehrserziehung mit der Polizei

 

Inspektionskommandant Alfred Schwarz besprach mit der 1. Klasse den sicheren Schulweg.

    

      Wichtige Coronamaßnahmen unter Schulinfo!

   

            Bildungsdirektion Niederösterreich      bildung-noe.gv.at    15.September 2020

 

     Kundmachung über die

    VERORDNUNG  (zur Bewältigung der COVID-10 Folgen im Schulwesen

    für das Schuljahr2020/21 "AMPELPHASE  GELB" - für den

     Verwaltungsbezirk Wiener Neustadt Land)

 

der Bildungsdirektion für Niederösterreich über die Anwendung von Abschnitten der

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung

der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung

2020/21 – C-SchVO 2020/21) – 1. C-SchulampelphasenVO – Verwaltungsbezirk Wr. Neustadt-

Land:

 

Aufgrund § 13 in Verbindung mit § 17 der Verordnung des Bundesministers für Bildung,

Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das

Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21), BGBl. II Nr.

384/2020, wird verordnet:

 

  • 1. Abweichend von der in § 13 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft

und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21

(COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21), BGBl. II Nr. 384/2020, festgelegten

Anwendbarkeit des 1. Abschnittes des 2. Teiles der C-SchVO 2020/21 wird für die in der Anlage

A genannten Schulen die Anwendung des 2. Abschnittes des 2. Teils der genannten

Verordnung angeordnet.

 

  • 2. Diese Verordnung tritt mit 16. September 2020 in Kraft.

 

Der Bildungsdirektor:

HR Mag. Johann Heuras

 

 

   Ab 14.September 2020 ist ein verpflichtetes Tragen des MNS für alle

   Personen außerhalb der Klassen und der Gruppenräume verpflichtend.

 

   

            Allgemein geltende Hygienebestimmungen

  • Ab 14.September 2020 ist ein verpflichtetes Tragen des MNS für alle Personen außerhalb der Klasse und den Gruppenräumen verpflichtend.
  • Hände waschen! Jede Person muss sich unmittelbar nach Betreten der Einrichtung sowie mehrmals täglich, insbesondere nach dem Schnäuzen, Niesen und Husten, vor der Zubereitung von Nahrung, vor dem Essen und nach der Benutzung von Toiletten etc., gründlich mit Wasser und Flüssigseife die Hände waschen (mind. 30 Sekunden, die Wassertemperatur spielt dabei keine Rolle). Alternativ ist die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln möglich. Dieses muss 30 Sekunden einwirken, um wirksam zu sein.
  • Abstand halten! Grundsätzlich gilt natürlich auch in der Schule, dass dort, wo möglich Abstand gehalten wird. Insbesondere bei jüngeren Schülerinnen und Schülern muss jedoch eine Umsetzung mit Augenmaß und Bedacht erfolgen: Im Klassenverband und in Schüler/innengruppen, die regelmäßig viel Zeit miteinander verbringen, kann aufgrund des wichtigen sozialen und psychischen Aspekts von einem dauerhaften Mindestabstand abgesehen werden. Umarmungen oder andere Begrüßungen mit unmittelbarem Körperkontakt sollen jedoch unterbleiben.
  • Auf Atem- und Hustenhygiene achten! Beim Husten oder Niesen sollen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Papiertaschentuch bedeckt werden, Taschentücher sollen sofort entsorgt werden. Singen darf in allen Gegenständen nur gemäß den besonderen Hygienebestimmungen erfolgen, Schreien soll vermieden werden.
  • Regelmäßiges Lüften der Schulräume! Die Schulräume sind regelmäßig, auch während des Unterrichts, zu lüften. Die Festlegung fixer Intervalle für das Lüften (z. B. alle 20 Minuten) unterstützt die konsequente Umsetzung und senkt die Viruskonzentration und damit die Wahrscheinlichkeit einer Infektion sehr deutlich.

  • Verwendung von MNS! Ab Ampelphase „Gelb“ ist ein verpflichtetes Tragen des MNS für alle Personen außerhalb der Klasse verpflichtend. Schulfremde Personen müssen Ampelstufe „Gelb“ während der gesamten Zeit einen MNS tragen.

  • Krank? Im Zweifel zu Hause bleiben! Bei Personen, die sich krank fühlen, gilt: Jede Form einer akuten respiratorischen Infektion (mit oder ohne Fieber) mit mindestens einem der folgenden Symptome, für das es keine andere plausible Ursache gibt, soll zu einem Fernbleiben vom Unterricht führen: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes“

  • Symptome? 1450 anrufen! Wenn eine Person Symptome aufweist oder befürchtet, an COVID-19 erkrankt zu sein, ist umgehend eine weitere Abklärung über die Telefonnummer 1450 vorzunehmen!

 

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